Unethisches oder illegales Fehlverhalten melden
Brights hat sich dem höchsten Standard an Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität innerhalb unseres Unternehmens verschrieben – und wir setzen uns dafür ein, dass unser Unternehmen und unsere Geschäfte von diesen Schlüsselwerten geprägt sind.
Wir halten unsere Mitarbeitenden dazu an, jegliches Verhalten, das gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder unsere internen Richtlinien verstößt, ihren Vorgesetzten oder, falls erforderlich, Vorgesetzten höheren Ranges zu melden. Andere Partner, wie z. B. Kundinnen oder Kunden, Lieferantinnen oder Lieferanten, Geschäftspartnerinnen oder -partner oder andere mit Brights in Beziehung stehende Personen, können dies ihren primären Ansprechpersonen bei Brights melden.
Es kann jedoch auch Situationen geben, in denen es nicht möglich oder angemessen ist, Fehlverhalten gemäß den oben genannten Verfahren zu melden. Wir bieten deshalb die Möglichkeit, dass die meldende Person völlig anonym bleibt, und möchten damit die Hemmschwelle der Meldung eines vermuteten Fehlverhaltens senken.
Aus diesem Grund hat Brights hat ein Verfahren zur Meldung von unethischem oder illegalem Fehlverhalten über ein webbasiertes Formular eingeführt. Diese Form des Whistleblowings gewährleistet Vertraulichkeit, schließt Interessenkonflikte so weit wie möglich aus und garantiert auf Wunsch volle Anonymität. Die Meldungen werden von einer dritten Partei entgegengenommen und ausgewertet. Die weitere Kommunikation mit der meldenden Person übernimmt diese Partei und leitet die Meldung anschließend an einen geeigneten Empfänger innerhalb von Brights zur weiteren Untersuchung und Einleitung von Maßnahmen weiter.
Der Meldedienst ist vollständig von Brights getrennt und erfüllt die höchsten Sicherheitsanforderungen, um die Integrität der meldenden Person zu gewährleisten.
Sollte die meldende Person anonym bleiben wollen, wird die Identität der Person sowohl vor Brights als auch vor der empfangenden dritten Partei geheim gehalten. Sollte die meldende Person es vorziehen, Fehlverhalten per Telefon oder bei einem persönlichen Treffen zu melden, ist dies ebenfalls möglich. Für die meldende Person ergeben sich weder bei der Abgabe der Meldung noch zu einem späteren Zeitpunkt negative Konsequenzen.